Die Grüne und Juso-Hochschulgruppe gratulieren Enrico Schleiff zur Wahl, die im dritten Wahlgang ohne Gegenkandatin mit 18 zu 16 Stimmen erfolgt ist. Gleichzeitig betonen die studentischen Vertreterinnen im Senat, dass der Schaden, den der Hochschulrat dem Wahlverfahren zugefügt hat, zu einer Veränderung des Wahlverfahrens führen muss. Zur Wahl standen nach einer hochumstrittenen Entscheidung des Hochschulrates nur noch zwei von vier Kandidatinnen. Zuvor hatte der Hochschulrat mehrfache Aufforderungen und Bitten des Senats zurückgewiesen, zumindest alle internen Kandidat*innen zur Wahl zuzulassen. Dazu nimmt Anna Yeliz Schentke, studentische Senatorin der Grünen Hochschulgruppe, Stellung: „Der Senat hat sich heute mit einer Stimme Mehrheit für einen Kandidaten en tschieden. Die hohe Zahl der Gegenstimmen zeigt aber, dass damit die Bedenken zu dem undemokratischen Verfahren alles andere als ausgeräumt sind. Um eine erneute Beschädigung nicht nur der Kandidatinnen, sondern auch des Ansehens der Universität zu vermeiden, muss das Wahlverfahren dringend angepasst werden. Der Hochschulrat darf nicht länger die Möglichkeit haben, das Verfahren mit nicht nachvollziehbaren
Entscheidungen zu beschädigen.“
„Die bisherige Regelung hat in allen Verfahren, die seit ihrer Einführung durchgeführt wurden zu Chaos und Alternativlosigkeit geführt“, erläutert Ben Seel, stellvertretender Senator der Grünen Hochschulgruppe. „Einmal wurde nur ein Kandidat zugelassen, zweimal war das Verfahren in Gefahr. Wir
brauchen eine klare Regelung, die dem Hochschulrat nicht die Möglichkeit gibt, dem Senat eine wirkliche Wahl zu verwehren. Daher fordern wir das Land auf, die Sonderregelung für die Universität Frankfurt im Hochschulgesetz zu verändern. Der Senat hat seine Bereitschaft zu einer Verfahrensreform bekräftigt, diese findet auch in allen Teilen der Universität große Unterstützung.“
„Wir sind der Ansicht, dass die Präsident*in von den Angehörigen der Universität zu bestimmen ist,“ führt Kyra Beninga, studentische Senatorin der Juso-Hochschulgruppe, weiter aus. Der Hochschulrat dagegen besteht qua Satzung nur aus Externen und wird nicht gewählt. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Mitglieder vom Präsidium benannt wird, die zu Wählenden suchen sich ihr Wahlvolk also aus. Solche Vorstellungen einer „unternehmerischen Universität“ sind nicht wissenschaftsadäquat und führen nicht nur in Frankfurt zu Verwerfungen, die Forschung und Lehre Schaden zufügen können. Darauf weist auch ein Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes aus Baden Württemberg hin, dass einen bestimmenden Einfluss von Hochschulräten nur deshalb nicht als mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar abgeurteilt hat, weil dies nicht Bestandteil der Klageschrift war. Die logische Konsequenz aus den letzten Wochen ist daher, den Hochsch ulrat in einen beratenden Beirat umzuwandeln und die Kompetenzen für das Wahlverfahren beim Senat zu verorten.“